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Zwangsbehandlung weiter eingeschränkt!

(Andreas Marheineke, August 2011) In einem Urteil vom März 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorraussetzungen für die Zwangsbehandlung psychisch Kranker verschärft. Diese für den Maßregelvollzug formulierten Verfahrensrichtlinien sind auch auf andere Untergebrachte übertragbar. Zwangsmaßnahmen müssen dem Betroffenen frühzeitig angekündigt werden, damit dieser vorbeugenden Rechtsschutz dagegen suchen kann. Auch die Überarbeitung von Landesgesetzen könnte erforderlich sein.

Informative Artikel dazu:
Psychosoziale Umschau 03/2011 auf den Seiten 21/22
Recht & Psychiatrie 2011-29 auf den Seiten 160 bis 167

Man kann sich auch die dazugehörigen PDF-Dokumente (die Entscheidung und die Pressemitteilung) des Bundesverfassungsgerichtes auf lpen-online.de unter Menü: Juristisches und dann Entscheidung Bundesverfassungsgericht ansehen!