Pressespiegel

Psychisch Erkrankte nicht vergessen

(Delmenhorster Kreisblatt, 31.08.2007) Die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener Niedersachsen (LPEN) hat Sorge, dass bei der Patientenverfügung, die demnächst als Rechtsinstitut in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt werden soll, die Interessen psychisch Kranker zu kurz kommen könnten.

Deshalb hat sich der Vorstand der LPEN jetzt schriftlich an die Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen gewandt. „Die Patientenverfügung sollte sich nicht nur auf die Sterbephase beschränken. Auch Patienten, die sich in einer psychischen Krise befinden, sollten das Recht haben, ihren Willen im Vorfeld einer Betreuung oder Unterbringung zu bekunden“, erläutert der LPEN-Pressesprecher Ronald Kaesler aus Delmenhorst das Anliegen.