Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener Niedersachsen e. V. - „Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüssen für Menschen mit Behinderungen im Niedersächsischen Landeswahlgesetz (NLWG) und im Niedersächsische

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Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener Niedersachsen e. V.


„Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüssen für Menschen mit Behinderungen im Niedersächsischen Landeswahlgesetz (NLWG) und im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)“
Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs 18/29


Endlich soll ein Unrecht abgeschafft werden, das auch psychisch beeinträchtigten Menschen immer noch ein selbstverständliches demokratisches Recht verweigert: die ungerechtfertigte Beschränkung der persönlichen Freiheit durch Ausschluss von politischen Wahlen.
Die aktuelle niedersächsische Rechtslage entspricht nicht dem von der UN-BRK geforderten Recht von allen Menschen mit Behinderungen auf politische Teilhabe. Menschen, für die ein „Betreuer für die Besorgung aller seiner Angelegenheiten“ gerichtlich bestellt ist, wird das Wahlrecht gesetzlich verweigert. Dies trifft vor allem uns Psychiatrie-Erfahrene, diejenigen von uns, die so schwer erkrankt sind, dass sie umfassendere Hilfe zur Lebensbewältigung benötigen bzw. für die eine solche umfassende Betreuung angeordnet ist.


Das Recht zu wählen gehört zu den wesentlichen bürgerlichen Grundrechten; diese politische Mitwirkung in der Demokratie steht daher jeder volljährigen Person mit deutscher Staatsangehörigkeit zu. Ein Ausschluss vom Wahlrecht stellt deshalb einen schwerwiegenden Eingriff in unsere demokratischen Rechte dar und kann durch die Stigmatisierung bis zu krisenhaften gesundheitlichen Verschlechterungen führen.


Besonders diskriminierend ist die Situation in Heimen, wenn einige BewohnerInnen Wahlbenachrichtigungen erhalten, andere davon ausgeschlossen bleiben. Dies wirkt dann besonders stigmatisierend für Menschen, deren psychische Situation an sich schon schwierig und einschränkend ist.


Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention / Deutsches Institut für Menschenrechte hat im Oktober 2014 eine „Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“ vorgestellt, die die entsprechenden Beschränkungen im Berliner Recht untersucht und zu der Empfehlung kommt, den Wahlrechtsausschluss im Gesetz zu streichen. Die Ergebnisse sind auf die Situation in Niedersachsen 2018 übertragbar, deshalb sei an dieser Stelle hierauf verwiesen.


Ihre Ergebnisse beinhalten außerdem entsprechende Aussagen zu Patienten, die „die sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.“ Wir schließen uns der Forderung an, auch diesen Wahlrechtsausschluss umgehend aus dem NLWG und dem NKomVG zu streichen. Denn es gibt keinen Grund, sie von ihrem demokratischen Recht auf Wahl auszuschließen, zumal manches forensische Urteil angefochten werden kann, wie das Beispiel von G. Mollath zeigt.


Die Bundesregierung hat diese Ungerechtigkeiten erkannt und in ihrem Koalitionsvertrag für die Bundesebene festgelegt (4397 -4400):Politische Partizipation:


„Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle. Wir werden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden. Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, in seinen aktuellen Beratungen zu Änderungen am Wahlrecht, dieses Thema entsprechend umzusetzen.“


Der Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen gemäß der aktuellenniedersächsi schen Gesetzeslage (Landeswahlgesetz NLWG und Kommunalgesetz NKomVG) stellt eine Diskriminierung im Sinne einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung dar. Hiermit wird das Land Niedersachsen aufgefordert, diese Wahlrechtsausschlüsse umgehend aus dem Landes- und Kommunalwahlgesetz zu streichen, um die Rechte aus der UN-BRK auch in diesem Aspekt umzusetzen. Das ist im Sinn von gleichberechtigter demokratischer Teilhabe unumgänglich.


Peine, den 28.3.2018
Für den Vorstand:
Maria Matzel
Sommerstr.17
31246 Ilsede
Tel.: 0151-15357361
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www.lpen-online.de


Wegen der Wichtigkeit des Gesetzentwurfs bitten wir um eine mündliche Anhörung zur Erläuterung
unserer Änderungen. Auch für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.