Nachrichten

Änderung des Betreuungsbehördengesetzes

10.09.2006 Psychiatrie-Erfahrene demonstrierten. Fahrt nach Hannover wegen neuem Betreuungsbehördengesetz. VertreterInnen psychisch erkrankter Menschen aus verschiedenen Städten Niedersachsens nahmen an der Demonstration am Donnerstag, dem 07. September 2006 in Hannover vor dem Justizministerium gegen die geplante Änderung des Betreuungsbehördengesetzes teil.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener Niedersachsen e.V. (LPEN) hatte zur Demonstration aufgerufen, da sie fürchtet, das weitere Einschränkungen der Rechte psychisch erkrankter Menschen und Psychiatrie-Erfahrener, die in der Landesarbeitsgemeinschaft der Psychiatrie-Erfahrenen zusammengeschlossenen sind, verwirklicht werden.

Weiter betroffen sind davon auch andere Bevölkerungsgruppen chronisch Kranker und alter Menschen. Es soll mit einer Änderung des Betreuungsbehördengesetzes der Datenschutz für psychisch erkrankter Menschen, aber auch für zahlreiche alte Menschen erheblich eingeschränkt werden. Demnach sei vorgesehen, dass bei der geplanten Einrichtung einer rechtlichen Betreuung das Umfeld Betroffener auch ohne deren Einwilligung oder einen entsprechenden richterlichen Beschluss ausspioniert werden dürfe.

Aus Protest gegen diese Pläne rief die Landesarbeitsgemeinschaft am Donnerstag, den 07.09.2006 ab 7.45 Uhr zu einer Demonstration vor dem Justizministerium in Hannover auf. Weitere Demonstrationen fanden von weiteren (Landes-)Verbänden der Psychiatrie-Erfahrenen etwa zeitgleich in Berlin und Düsseldorf statt. Erreicht werden solle zumindest, dass die Gesetzesänderung nicht im Schnellverfahren durchgezogen werde, sondern zuvor eine Anhörung von Fachverbänden stattfindet.

Es wurden Flyer dort u.a. an die Beschäftigten im Justizministerium verteilt. Daraufhin wurden die VertreterInnen der LPEN von Herrn Oehlerking, Frau Höcker und Herrn Heine ins Ministerium zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen. Dort wurde in wenigen Sätzen unser Problem und unsere Befürchtungen auf dem Punkt gebracht. Außerdem wurde über die Erfahrungen mit einer Betreuung berichtet. Die Mitarbeiter des Justizministerium hatten ein sehr offenes Ohr für uns, und bedankten sich mit großem Interesse für unsere Erklärungen.

Wir haben auch gefordert, dass auf jeden Fall die Betreuungsbehörden per Gesetz ( § 8 Abs. 2 im BtBG) verpflichtet werden, zu aller erst zu prüfen, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Außerdem stimmten sie mit uns vollkommen zu, dass psychisch Erkrankte genauso das Recht haben, wie jeder anderer Mensch auch, eine Betreuung und die dazugehörene Datenermittlung abzulehnen. Diese Ergänzung vom Bundesrat sollte eigentlich nur dazu dienen, Patienten, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen verbal wegen z.B. eines Komas zu äussern, einer Betreuung zuzuführen. Durch unser Gespräch ist ihnen bewußt geworden, dass das Gesetz an einigen Stellen sehr undeutlich formuliert ist und es dann uns zum bevormundenen Nachteil werden könnte.

Sie schlugen uns vor, die Stellungnahme der Bundesregierung abzuwarten und dann von Seiten des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener, BPE e.V. eine Stellungnahme dazu zu verfassen. Ausserdem haben sie uns zu jeder Zeit ihre Gesprächsbereitschaft angeboten.