Osnabrücker Behandlungsvereinbarung
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- Veröffentlicht am Samstag, 10. Januar 2009 22:42
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Eine Behandlungsvereinbarung ist unverbindlich und nicht einklagbar. Wir raten davon ab, denn mit einer Patientenverfügung liegt ein gesetzlich geregeltes Instrument auch für Psychiatrie-Erfahrene vor, den eigenen Willen im falle der EinsichtsUNfähigkeit zu sichern (siehe dort).