Osnabrücker Behandlungsvereinbarung

Eine Behandlungsvereinbarung ist unverbindlich und nicht einklagbar. Wir raten davon ab, denn mit einer Patientenverfügung liegt ein gesetzlich geregeltes Instrument auch für Psychiatrie-Erfahrene vor, den eigenen Willen im falle der EinsichtsUNfähigkeit zu sichern (siehe dort).

Osnabrücker Behandlungsvereinbarung (PDF-Datei)