Pressespiegel

Landesgleichstellungsgesetz

Gesundheits- und Sozialministerin kündigt Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen an

Landesbehindertenrat fordert Absicherung der Arbeit von Behindertenbeiräten in Kommunen

apHANNOVER. Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann und Staatssekretärin Dr. Christine Hawighorst haben am Donnerstag auf Einladung des Landesbehindertenrates Schwerpunkte der Politik für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen erläutert. Ministerin Ross-Luttmann kündigte an, dass die Landesregierung demnächst ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung vorlegen werde. "Inzwischen gibt es einen mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Gesetzentwurf, der in Kürze vom Kabinett zur Verbandsanhörung freigegeben werden wird", betonte die Sozialministerin.

Selbstverständlich werde auch der Landesbehindertenrat beteiligt. Staatssekretärin Dr. Christine Hawighorst wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf keine Einrichtung von Behindertenbeiräten auf kommunaler Ebene vorsehe. Damit bleibt es den Städten und Gemeinden überlassen, diese beizubehalten oder einzurichten. Sie ließ allerdings die Bereitschaft erkennen, über diesen Punkt im Rahmen der Anhörung erneut zu beraten.

Die Nichtberücksichtigung der kommunalen Behindertenbeiräte im Entwurf des Niedersächsischen Landesgleichstellungsgesetzes stieß bei den Mitgliedern des Landesbehindertenrates auf Unverständnis. Sie forderten die Landesregierung sowie die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages und die Vertreterinnen und Vertreter kommunaler Parlamente und Verwaltungen auf, sich für die Absicherung der erfolgreichen Arbeit der ehrenamtlichen Behindertenbeiräte einzusetzen. Als weitere Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit für Menschen mit Behinderungen bezeichnete Ministerin Ross-Luttmann die Bündelung der Integrationsfachdienste unter Berücksichtigung der veränderten Hartz-IV-Regelungen und die Weiterentwicklung des Persönlichen Budgets. Mit Beifall wurde die Ankündigung der Ministerin aufgenommen, Mehrgenerationenhäuser künftig nur noch zu fördern, wenn sie barrierefrei sind. Gegenstand der Diskussion war auch das Volksbegehren zur Wiedereinführung des Landesblindengeldes. Rohlf Jansen, der selbst blind ist und für den Landesbehindertenrat die Aktivitäten zum Landesblindengeld verfolgt, machte auf die zunehmende Verbitterung bei den betroffenen Menschen aufmerksam.

Ministerin Ross-Luttmann wies auf die in der kommenden Woche stattfindende Anhörung der Verbände über die Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Volksbegehrens hin. Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen, Karl Finke, begrüßte die Gesprächsbereitschaft der Ministerin. "Ich hoffe, dass es in einem Konsensverfahren gelingt, die Landesregierung davon zu überzeugen, dass einkommensunabhängige Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung unverzichtbar sind", sagte Finke. Er rief dazu auf, den begonnenen Dialog auch künftig fortzuführen.