Zweite Stellungnahme zum Heimbewohnerschutzgesetz

(Jan. 2011) In unsere ersten Stellungnahme hatten wir darauf hingewiesen, dass es Ungleichgewichte zwischen Bewohnern und Bewohnerinnen einerseits und dem Betreiber andererseits gibt. Die Argumente, dass die Entbürokratisierung mit dem Abbau des Bewohnerschutzes korrespondiere, im Fall einer Insolvenz die Bewohner/ Innen ihr Heim verlören und die Betreiber ohne persönliche Bürgschaften die Heimbewohner schutzlos dastehen lassen und die Bewohner ein direktes Antragsrecht im Verhältnis zur Heimaufsicht verfügen sollten ( siehe Betreuungsrecht) wurden von Ihnen entkräftet mit der Begründung, dass es die Aufgabe des Gesetzesentwurfes überschreite, da es zum Insolvenzrecht und zum Betreuungsrecht gehöre.

Wir teilen die Kritik des Psychiatrie Ausschusses, der LAG FW, der LVG des DGB, dem kath. Büro, das dem Gesetzeszweck ( Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, Teilhabe) nicht genügend Rechnung getragen wird und die Abschaffung der Berichte der Heimaufsichtsbehörden zu einer Einschränkung von Transparenz und Kontrollmöglichkeiten der primären Versorgung führe.( Vgl. die Informationspflichten in den Länderheimgesetzen Bayern, NRW, Brandenburg; Hamburg, Schleswig-Holstein, aus Diakonie Bayern)

Wir meinen, dass die Pflicht zur Erbringung der vertraglichen Leistungen wieder aufgenommen werden sollen, auch die Angaben des Betreibers zur beruflichen Ausbildung der Betreuungskräfte, zur Finanzierung der Investitionskosten und die Angaben zur Heimordnung, auch die Pflicht zur Aufzeichnung der Nutzungsart, der Lage, der Zahl und Größe der Räume sowie der Belegung der Wohnräume , auch die Angaben zur wirtschaftlichen Zuverlässigkeit.(vgl. Pflege- und Betreuungswohngesetz, Brandenburg 1.1.2010)

Sie argumentieren mit Kosteneinsparungen und Entbürokratisierung. Wir argumentieren im Sinn der Bewohner und Bewohnerinnen eines Heimes besser einer Wohneinrichtung für ein würdevolles Leben im Sinne des Grundgesetzes und der UN- Konvention. Menschen an Kosten zu messen , ist menschenverachtend und entspricht nicht den Grundsätzen der Menschenrechtskonvention.

Wir plädieren daher aus den Kann- Bestimmungen siehe §4 Mitwirkung der BewohnerInnen Muss- Bestimmungen zu machen. Weiterhin den Bewohnern und Bewohnerinnen durch Ausführung der Rechte und auch durch die Ausweitung der Rechte vgl. §6,7,8,9,,11,12,15,16 des Brandenburgischen Gesetzes) wie freie Arzt- und Therapeutenwahl, den Schutz der Privatsphäre, das Recht auf persönliche Entfaltung, die Bestimmung über die Einnahme oder Verweigerung von Medikamenten, das Recht auf das Post- und Briefgeheimnis, das Aussuchen einer Vertrauensperson im Sinne des §1906 BGB im Falle einer Unterbringung, siehe auch FamFG), das Informieren von Angehörigen, die Einsichtnahme in die Akten, die Krankenakten, in die Pläne des Heimes gesetzlich fest zuschreiben und zu formulieren.

Wir bitten auch darum, die Paragrafen 11- 17, Abschnitt 3 des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG) mit in den Entwurf aufzunehmen, ebenso die § 32-39 des genannten Gesetzes

Sie können den Gesetzestext der Anlage entnehmen.

Nur so kann der Schutz der Bewohner und Bewohnerinnen einer Wohneinrichtung wirklich gewährleistet werden.

Viel zu oft standen Heimbewohner/Innen mittellos da, viel zu oft wurden schutzbedürftige Menschen mit Füßen getreten. Wir brauchen qualifizierte Fachkräfte, die motiviert und engagiert sind, und nicht nur Kosten und Nutzenrechnungen. Bedenken Sie es kann jeden treffen und vielleicht möchten Sie später auch menschenwürdig behandelt werden. Sie sparen am falschen Platz: Hilfsbedürfige Menschen sind mittlerweile der größte Arbeitgeber in unserem Land. Schaffen Sie Strukturen, wo nicht nur aufbewahrt und versorgt wird, wo nicht nur gerechnet wird. Wie Servicewohnanlagen, Wohngemeinschaften, Gasteinrichtungen und Ambulante Dienste .Wo Menschen zur Selbstständigkeit und Mitverantwortung befähigt werden. Menschlichkeit ist nicht zählbar, wie Heinrich Böll es in seiner Kurzgeschichte` An der Brücke ´darstellt.

Wir sind Menschen und keine Fakten.

Schreiben Sie fest, dass eigene Aktivitäten, Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung gefördert werden , alte Menschen ihr Wissen auf dem Arbeitsmarkt einbringen könne. Stärken Sie die Eigeninitiative.

Ich habe viele Menschen gesehen, die dahin vegetieren, die ihre geistige Fähigkeit durch zu hohe Medikamentengabe, durch Verwahrung und

Unterforderung verloren haben, Menschen , die verwahrlost sind.. Nutzen die ungeahnten Kapazitäten der Heimbewohner! Entwickeln Sie andere Wohnformen und Strukturen , wo Schutzbedürftige wirklich gefördert werden. Befähigen Sie die Menschen und dann können Sie auch Kosten sparen!

Inclusion statt Stigmatisierung und Wegsperren! Geben Sie den Menschen , die sozial benachteiligt sind ihr Recht auf freie Heim -und Wohnwahl, auf eine Beschäftigung , die ihren Bedürfnissen entspricht und wo sie gefördert werden.

Wir sind nicht der Homo homini lupus wie Thomas Hobbes es sagt, sondern der homo bonus.